Haft­pflicht


Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung

Ein Muss für jeden Unternehmer. Die Haft­pflichtversicherung prüft auf Basis der Rechtslage die Ansprüche Dritter dem Grunde und der Höhe nach. Unberechtigte Schadensersatzansprüche werden vom Haft­pflichtversicherer zurückgewiesen. Dieser „passive“ Rechtsschutz der Haft­pflichtversicherung ist enorm wichtig; wird aber oft vergessen.
 
Der Haft­pflichtversicherer stellt den Versicherten von verursachten Per­sonen-, Sach- und / oder Vermögensschäden im Rahmen der Vertragsbedingungen / Vereinbarungen frei.
 
Für Haft­pflichtschäden haftet der Verursacher in unbegrenzter Höhe und über einen sehr langen Zeitraum. Daher sollte eine möglichst hohe Deckungs­summe vereinbart werden.

Die wesentlichen Risiken eines landwirtschaftlichen Betriebes, zum Beispiel

  • hohe Deckungs­summe
  • Gewahrsamsschäden
  • Betriebs-, Brems- und Bruchschäden
  • kurzfristige Maschinenleihe beim Landmaschinenhändler oder Maschinenring
  • Selbstvermarktung und Hofladen
  • öffentlich-rechtliche Ansprüche sollten mitversichert sein
  • Selbstverständlich müssen Umweltschäden mitversichert sein.
     

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: nächtlicher Ausbruch einer Mutterkuhherde. Die Tiere laufen auf eine angrenzende Autobahn. Es kommt zu einem Unfall mit mehreren Fahrzeugen und mehreren Verletzten. Die Weide liegt nur wenige Meter von der Autobahn entfernt und ist durch einen Elektrozaun gesichert. Hier geht es einmal um die Schadenersatzansprüche und zum anderen um ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverlet-zung.


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