Ertragsschaden


Ertragsschadenversicherung

In der Tierproduktion sind Tierseuchen und infektiöse Tierkrankheiten ein existenzielles Risiko. Die finanziellen Auswirkungen können schwer kalkuliert werden und können die Existenz von Betrieben gefährden.

Die Ertragsschadenversicherung bietet hier eine umfassende Absicherung des landwirtschaftlichen Tierbestandes. Die Ertragsschadenversicherung ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung; die komplette Tierproduktion von landwirtschaftlichen Betrieben ist sowohl gegen Tierverlust sowie die resultierenden Folgeschäden finanziell abgesichert. Entschädigt werden sowohl Einnahmeverluste als auch zusätzlich entstandene Kosten.

Der Versicherungsschutz kann individuell zusammengestellt werden. In der Basisdeckung sind anzeigepflichtige Tierseuchen entsprechend der Verordnung sowie Unfall im Tierbestand versichert.
Durch Zusatzbausteine kann der Versicherungsschutz erweitert werden: so ist eine individuelle Absicherung ihres Betriebes möglich.

Die Haftzeit beträgt 12 Monate, kann jedoch auch auf 18 Monate oder 24 Monate ausgeweitet werden. Diese Haftzeit gilt je Schadenereignis; es wird der Schaden ermittelt, der sich innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt der versicherten Gefahr ergibt. Für neue Ereignisse beginnt jeweils eine neue Haftzeit.

Neu hinzukommende Tierseuchen sind in Deutschland mitversichert, sobald sie in das Tiergesundheitsgesetz aufgenommen sind.

Wichtig: die Wartezeit beträgt 3 Monate nach Abschluss des Versicherungsvertrages. Keine Wartezeit für Unfallrisiko.

Welche Folgen hat ein solcher Ausbruch für Ihrem Betrieb?

  • Keulung des betroffenen Tierbestandes
  • Ausfall der Produktionsleistung
  • Kosten für großflächige Reinigung und Desinfektion, Entsorgung von Mist und Gülle
  • Folgeschäden durch höhere Preise bei der Ersatzbeschaffung, verspätete Bestandsergänzung, Zeit- und Preisverschiebungen

Wenn es in der Nähe ihres Betriebes zu einem solchen Ausbruch kommt und ihr Betrieb für mehrere Monate in einem Sperrgebiet fällt:

  • wegen des Vermarktungsverbotes dürfen weder Tiere noch tierische Produkte den Hof verlassen. Dies wird zu einem Produktionsstillstand und Ausfall der Erlöse
  • fortlaufende Kosten insbesondere Futterkosten fallen weiterhin in voller Höhe an
  • erhöhte Tierverluste oder Tötung von Tieren aufgrund zunehmender Bestandsdichte
  • zusätzliche Kosten für höheres Gesundheitsmanagement insbesondere Tierarzt, Laborkosten, Medikamente, ...
  • Folgeschäden durch verspätete Bestandsergänzung sowie Zeit- und Preisverschiebungen

Abwicklung im Schadensfall:

entschädigt wird der tatsächlich entstandene Schaden am Deckungsbeitrag unter Berücksichtigung der vereinbarten Selbstbeteiligung. Dabei werden Vergleichsdeckungsbeitragsrechnung auf Grundlage der biologischen Daten sowie die letzten Durchgänge ausgewertet. Die Bewertung erfolgt auf Basis der aktuellen Preise im Schadenfall.
 
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